Impressum

Verein:
Forschung im Freien
Ökosoziales Bildungs-, Selbsthilfe-, Kultur- und Naturschutzprojekt

Zuständige Vereinsbehörde:
Österreichisches Zentralregister für Vereine (ZVR)
ZVR-Zahl: 1032120538

Vertreten durch:

  1. Präsident: Matthias Lebschy-Bilek
  2. Präsident: Katharina Lebschy-Bilek

Vereinsadresse / Sitz:
Hauptstraße 22, 4360 Grein

 

Auskunftsbüro Deutschland:
Hauptstraße 4/5, 04603 Göhren OT Romschütz, Deutschland

 

Bankverbindung (Österreich):
Raiffeisenbank Grein eGen
Kontoinhaber: Forschung im Freien

IBAN: AT90 3406 8000 0003 5071
BIC: RZOOAT2L068

 

Zweck des Vereins

Der Verein „Forschung im Freien“ fördert ökologische und soziale Bildungsangebote sowie Kultur- und Naturschutzprojekte. Schwerpunkt ist die praktische Erforschung und Umsetzung von selbstbestimmten Bildungsformen und gemeinschaftlichem Leben in Europa.

 

Kontakt

E‑Mail: [email protected]
Telefon: +49 (0) 151 - 15 47 45 23

 

Grundlegende Richtung

Die Website dient der Information über die Aktivitäten, Angebote und Projekte des Vereins „Forschung im Freien“ sowie der Kommunikation mit Mitgliedern, Interessierten und Kooperationspartnern.

 

Haftungsausschluss (Disclaimer)

  1. Inhalt des Onlineangebotes
    Der Verein „Forschung im Freien“ (im Folgenden: Verein) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verein, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

  2. Verweise und Links
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  3. Urheberrecht
    Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte, Bilder, Grafiken und Layouts unterliegen dem Urheberrecht. Jede Art der Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder Verwertung außerhalb der gesetzlichen Urheberrechtsgrenzen bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.

  4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
    Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokuments in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

Übernachtungen im Vereinsrahmen

Übernachtungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der satzungsgemäßen Vereinstätigkeit. Sie stehen Personen offen, die an Forschungsprogrammen, Seminaren, Workshops, Gemeinschaftsprojekten oder ehrenamtlicher Mitarbeit teilnehmen. Eine touristische oder gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Für Übernachtungen werden ausschließlich die baurechtlich genehmigten Wohnräume genutzt. Die Schulungsräume sind ausschließlich für Veranstaltungen vorgesehen. Eine Zweckentfremdung dieser Räume findet nicht statt.

 

Verpflegung im Vereinsrahmen

Die Zubereitung und gemeinsame Einnahme von Mahlzeiten ist integraler Bestandteil der Vereinstätigkeit. Sie dient Forschungs- und Bildungszwecken (z. B. Ernährung, Nachhaltigkeit, Esskultur) sowie der Förderung des Gemeinschaftslebens. Eine gewerbliche Gastronomie oder Restaurantbewirtung findet nicht statt. Beiträge im Zusammenhang mit der Verpflegung werden als pauschale Kostenbeteiligungen oder Spenden behandelt. Es gibt keine isolierten Preise pro Mahlzeit. Damit ist die Verpflegung eindeutig Teil der Vereinstätigkeit und nicht als gewerbliche Bewirtung einzustufen. Die Hygienestandards werden beachtet.

 

Veranstaltungen & Seminare

Die Durchführung von Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Forschungsformate, Gemeinschaftswochenenden) erfolgt im Rahmen des Vereinszwecks. Teilnehmende können – soweit erforderlich – in den genehmigten Wohnräumen übernachten und an der gemeinschaftlichen Verpflegung teilnehmen. Übernachtung und Verpflegung sind den Veranstaltungen funktional zugeordnet und werden nicht isoliert touristisch angeboten.

 

Schlussfolgerung

Übernachtungen, Verpflegung und Veranstaltungen sind satzungsgemäß gedeckte Vereinsaktivitäten, baurechtlich korrekt zugeordnet und keine zweckfremden gewerblichen Tätigkeiten.

 

 

(Stand: 24.03.2026)

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